Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen sich auf den Ticketkauf und den Besuch von allen KINKY CIRCUS Veranstaltungen.
  2. Der Besuch der Veranstaltungen ist erst ab 18 Jahren und mit gültigem Ausweisdokument gestattet. Erziehungsübertragungsformulare (sogenannte “Mutti-Zettel”) werden nicht akzeptiert.
  3. Der Dresscode der Veranstaltung ist freizügig, sexy und ausgefallen. Gäste in ungeeignetem Dresscode (zum Beispiel in Alltagskleidung) erhalten keinen Einlass, auch dann nicht, wenn sie bereits ein Ticket gekauft haben.
  4. Sofern ein Ticketvorverkauf stattgefunden hat liegt hierbei kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB vor. Dies bedeutet, dass Eintrittskarten von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind. Jede Bestellung / jeder Kauf von Eintrittskarten ist damit verbindlich.
  5. Gäste mit Vorverkaufticket werden gebeten spätestens 2 Stunden nach Einlassbeginn zu erscheinen. Nach Ablauf dieser Frist kann es sein, dass es zu Wartezeiten kommt oder dass der Einlass je nach Besucheraufkommen verwehrt wird.
  6. Gegenseitiger Respekt vor anderen Gästen, ein nettes Auftreten und Miteinander werden von jedem Gast erwartet. Den Anordnungen des Sicherheitspersonals der jeweiligen Location ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlung können sofortigen Platzverweis, Strafanzeige und nachträgliches Hausverbot zur Konsequenz haben. Ein Anspruch auf die Erstattung des Eintrittspreises besteht nicht.
  7. Bei allen Veranstaltungen gilt das Hausrecht des Veranstalters und der jeweiligen Location. Veranstalter und Location arbeiten mit Einlasspersonal und Sicherheitsunternehmen zusammen, die für Einlass und Sicherheit des Events zuständig sind. Hierbei kann der Einlass – mit oder ohne Aufführen von Gründen – verweigert werden. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn das Outfit nicht dem gewünschten sehr spezifischen Dresscode entspricht. Weitere mögliche Gründe für Verweigerung des Einlasses sind beispielweise die starke Alkoholisierung einer Person oder der Eindruck des entscheidenden Türstehers / Einlasspersonals, dass es mit einer Person oder Gruppe im Verlauf des Abends Sicherheitsprobleme geben könnte – beispielsweise eine geringe Hemmschwelle zur Gewalt oder aggressiverem Auftreten bestehen könnte oder es in der Vergangenheit bereits einen entsprechenden Vorfall gab. Ein Anspruch auf die Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesen Fällen nicht. Für diese Entscheidung hat der verantwortliche Türsteher / Entscheider nur einen kurzen Moment Zeit, insbesondere kann er den Charakter derjenigen Person in der Kürze der Zeit nicht kennenlernen. Eine solche Entscheidung ist daher immer eine kurze Momentaufnahme und vom subjektiven Eindruck des entscheidenden Türstehers / Entscheiders geprägt. Hierbei sind daher auch bedauerliche Fehlentscheidungen nicht völlig auszuschließen. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Entscheidungen niemals wegen der Hautfarbe einer Person, wegen des Geschlechts, der Nationalität oder der sexuellen Neigung getroffen werden.
  8. Sofern ein berechtigter Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht und bei Stattfinden der Veranstaltung geltend gemacht wird, erfolgt diese Erstattung unter Berücksichtigung einer Bearbeitungsgebühr bargeldlos in Form eines Gutscheincodes nach den vollständigen Angaben des dafür notwendigen Rückerstattungsformulars.
  9. Das Mitführen von Drogen / Betäubungsmitteln jeglicher Art sowie das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z.B. Messer, sonstige Waffen) ist nicht gestattet. Zuwiderhandlung wird mit einem Platzverweis und einer Strafanzeige geahndet. Ein Anspruch auf die Erstattung des Eintrittspreises besteht nicht. Sofern ein Pfefferspray oder ähnliches zu Selbstverteidigungszwecken mitgeführt wird, ist dieses beim Einlass beim Security Personal abzugeben und kann dort kann beim Verlassen der Veranstaltung wieder abgeholt werden.
  10. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich nicht gestattet. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Künstlers verboten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt. Jeglicher Verstoß hiergegen wird mit einer Strafanzeige und Hausverbot geahndet.
  11. Mit dem Betreten des Events stimmt man überein, dass Foto- und Videoaufnahmen von der eigenen Person gemacht werden dürfen. Diskretion und die Privatsphäre unserer Gäste sind uns wichtig. Wir nutzen ausschließlich Aufnahmen, auf denen einzelne Personen nicht individuell erkennbar sind. Aufnahmen, auf denen Personen individuell erkennbar sind, werden nur dann genutzt, wenn eine Einwilligung der betreffenden Personen vorliegt. Eine auf einem Foto abgebildete Person kann im Nachhinein die Zustimmung widerrufen und der Veröffentlichung widersprechen. Der Veranstalter wird nach dem entsprechenden Wunsch das Bild löschen. Dafür bitte eine Mail senden an party@kinkycircus.de mit dem Bild oder Bilderlink. Foto- und Videoaufnahmen können vom Veranstalter zum Zwecke der Darstellung auf der Veranstaltungswebseite und den Socialmedia Kanälen zur Veranstaltung gespeichert werden.
  12. Der Veranstalter wirbt mit diversen “Specials”, wie beispielsweise Kinky Acts, Playarea oder Foodtruck. Es handelt sich dabei um eine exemplarische Auflistung möglicher Leistungen. Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Leistungen. Anpassungen und Kürzungen dieser Leistungen (auch kurzfristig) durch den Veranstalter sind jederzeit möglich.
  13. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gegenstände, Jacken, Taschen, Handys etc. Es gibt ein “lost & found”, welches von der jeweiligen Location selbstständig organisiert wird. Hier können gefundene Gegenstände abgeholt werden. Der Veranstalter führt die Garderobe in den jeweiligen Locations nicht selber durch. Diese werden durch den jeweiligen Location-Partner auf eigene Rechnung und Verantwortung betrieben.
  14. Die Mitnahme von eigenen Speisen oder Getränken ist untersagt. Die Locations betreiben auf den Veranstaltungen eigene Bars, an denen Getränke und teilweise auch Speisen auf eigene Rechnung des Betreibers der Location verkauft werden. Auf die Preisgestaltung und das Sortiment hat der Veranstalter keinen Einfluss. Auch auf die Qualität der angebotenen Speisen und Getränke hat der Veranstalter keinen Einfluss und übernimmt dahingehend keinerlei Verantwortung. Die Konsumierung von Speisen und Getränken auf den Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter appelliert an den Gast verantwortungsbewusst zu konsumieren, insbesondere Alkohol nur innerhalb der Menge zu trinken, wie er/sie es persönlich verträgt. Bei Genuss von Alkohol weist der Veranstalter auf die gesetzliche Alkoholgrenze im Straßenverkehr hin, die bei der An- und Abreise zum Event eingehalten werden müssen. Der Veranstalter empfiehlt bei Genuss von Alkohol die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxen oder Fahrgemeinschaften.
  15. Dem Besucher ist bewusst, dass Partys generell und die Veranstaltungen des Veranstalters eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Der Veranstalter trifft mit einem für den jeweiligen Abend gebuchten Tontechniker die notwendige Vorsorge, um die erlaubten und verträglichen Lautstärkepegel einzuhalten. Gleichwohl wird den Besuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Gehörschutz (Ohropax oder im Idealfall individuell angefertigte Ohrstöpsel) zu benutzen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.
  16. Bei den Events können Showlicht & Laser zum Einsatz kommen. Alle Lampen und Laser sind zugelassen, werden regelmäßig überprüft und von ausgebildeten und zugelassenen Lichttechnikern aufgebaut und bedient. Personen, die generell lichtempfindlich sind, oder lichtempfindlich in Bezug auf Flacker- oder Laserlicht, sollten die Veranstaltung meiden. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Augenschäden ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
  17. Bei den Events können Special-Effects wie Nebelmaschinen, Sparkulatoren, Nebeljets, CO2 Maschinen, Spray-Frogger und Konfetti-Kanonen zum Einsatz kommen. Alle diese Effekte werden von dafür ausgebildeten Personen aufgebaut, gewartet und nach bestem Wissen und Gewissen eingesetzt. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Schäden durch den Betrieb und Einsatz dieser Special-Effects ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
  18. Im Rahmen der Veranstaltung können vom Veranstalter Konsumartikel zum Kauf angeboten werden (beispielsweise Textilwaren, Accessoires, Foodprodukte). Diese Waren sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
  19. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Pflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
  20. Tiere dürfen nicht zu den Veranstaltungen mitgebracht werden.
  21. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen (auch kurzfristig) zu verschieben. Sofern es einen Ticketvorverkauf gegeben hat behalten diese Tickets Ihre Gültigkeit für das neue Datum.
  22. Jede nicht im Vorfeld schriftlich gestattete gewerbsmäßige Handlung eines Besuchers ist untersagt. Ebenso ist es untersagt, Promotion oder Werbung zu machen für andere Veranstaltungen oder sonstiges. Zuwiderhandlung wird mit Platzverweis und rechtlichen Ansprüchen verfolgt.
  23. Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Köln vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  24. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

Stand der AGB: Januar 2023